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„Welche Strafe droht beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB?“

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Strafe für Fahrerflucht – Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi hilft.

Fahrerflucht – „Welche Strafe droht beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort?“

Täglich kommt es zu dutzenden Unfällen im Straßenverkehr. Nicht immer sind diese gravierend, mitunter kommt es zu harmlosen Schrammen oder Parkremplern. Doch nicht immer stellen sich die Verantwortlichen den Konsequenzen und begehen Fahrerflucht. Die Tatorte sind dabei oft Parkplätze oder wenig befahrene Stellen, sodass ein unbemerktes Verschwinden möglich ist. Mitunter fürchten die Unfallverursacher die Konsequenzen des Unfalles und wollen nicht für ihren Fehler einstehen Durch das sog. Entfernen vom Unfallort realisieren sie jedoch eine Straftat und wissen oftmals nicht mit welcher Strafe zu rechnen ist.

Fahrerflucht: 10 Tipps vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

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 Fahrerflucht auf die leichte Schulter nehmen: Verantwortung vor Gericht

Markus P. hat es eilig. Er ist früh zu spät los gefahren und hat nicht gefrühstückt. Auf dem Weg zur Arbeit hält er deshalb schnell bei einem Bäcker und kauft Brötchen. Als er wieder losfahren will stößt er in seiner Hektik an ein neben ihn geparktes Auto. Die Folge ist ein langer Kratzer auf der linken Seite. Da er bei sich selbst keinen Schaden festzustellen ist und ihn niemand beobachtet hat entscheidet sich Markus P. zur Arbeit zu fahren, statt die Polizei zu rufen oder auf Fahrer des anderen Wagens zu warten. Doch es gab aufmerksame Passanten, die den Geschädigten über ihre Beobachtungen informierten. Nun muss Markus vor Gericht: statt wegen eines kleinen Unfalls muss er sich nun der Fahrerflucht und somit wegen einer Straftat verantworten. Markus P. droht nun eine Freiheits- oder Geldstrafe.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?                      

Das Strafmaß bestimmt sich je nach Einzelfall und nach dem tatsächlichen Schaden.
Die Strafen für Fahrerflucht sollten nicht unterschätzt werden. Es droht Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Fahrerflucht wird gem. § 142 Absatz 1 StGB mit Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Strafmaß hängt von der Schwere des verursachten Schadens, Vorstrafen des Verursachers und die Folgen des Unfalls ab. Auch bei einem Parkschaden kann die Fahrerflucht weitreichende Konsequenzen für den Unfallverursacher haben. Wurde bei einem Unfall außerdem ein Personenschaden verursacht zieht dies eine strengere Ahndung nach sich. Der Verursacher muss sich dann auch wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.

Welche weiteren Strafen sind zu erwarten?

Weiterhin können Sanktionen orientiert an der Höhe des verursachten Schadens Folgen der Fahrerflucht sein. Neben einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe können Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhängt werden.

Häufigste Sanktionen* Strafe bzw. Auflage Punkte Fahrverbot/Führerscheinentzung
Schaden kleiner als 600 € Geldauflage keine
Schaden kleiner als 1.300 € Geldstrafe 2 bis zu 3 Monate Fahrverbot
Schaden größer als 1.300 € Hohe Geldstrafe (oft ein Monatsnettogehalt) 3 Fahrerlaubnisentzug zumeinst für 10-12 Monate
*ohne Gewähr

Ein Fahrverbot kann sowohl persönliche, als auch finanzielle Folgen haben. Dies gilt insbesondere, wenn der Unfallverursacher beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Nicht selten wird der Schaden unterschätzt und als Bagatelle eingestuft. Die Werkstatt des Unfallgegners ermittelt den Schaden dann mitunter auf über 1.300,00 Euro. Dies führt regelmäßig zum vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 111a Strafprozessordnung (StPO). „Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluss die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen“, heißt es in der einschlägigen Vorschrift.

Grundsätzlich gilt ohne Ausnahme: Ohne anwaltlichen Rat sollte zunächst keine Einlassung zur Sache erfolgen. Insbesondere auch dann nicht, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist. Ansonsten läuft man Gefahr, sich auch völlig zu Unrecht dem Risiko der Strafverfolgung auszusetzen.

Wann droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht?

Autounfall
Hat sich der Unfallverursacher frühzeitig vom Unfallort entfernt lautet der Vorwurf Fahrerflucht.

Nach dem Wortlaut des § 142 Absatz 1 StGB macht sich der Fahrerflucht strafbar, wer sich als Unfallbeteiligter „nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen“.

Wer dem Vorwurf der Fahrerflucht entgegen möchte muss also eine angemessene Zeit auf das Eintreffen des Unfallgegners waren (abhängig von Tag-und Nachtzeit) oder die Polizei verständigen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme macht sich ebenfalls strafbar, wer lediglich einen Zettel mit seinen Daten am geschädigten Fahrzeug hinterlässt. Durch Witterungsbedingungen, wie Regen, Schnee oder Wind besteht keine Garantie, dass der Geschädigte die Daten des Unfallverursachers erhält.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Kann die Strafe wegen Fahrerflucht gemildert werden?

Manchen Unfallverursachern wird erst im Nachhinein klar, dass sie sich falsch verhalten haben. Hat sich ein Fahrer nach von der Unfallstelle entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen kann sich es strafmildernd auswirken, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei meldet. Dadurch wird die erforderliche Feststellung ermöglicht und ein Strafausschluss ist denkbar. Diese Reue kommt allerdings nur zum Tragen, wenn bei einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs (z.B. beim Einparken) ein unbedeutender Schaden von unter 1.200 EUR verursacht wurde.

Welche versicherungsrechtlichen Folgen hat die Verurteilung wegen Fahrerflucht?

Auffahrunfall
Fahrerflucht nach einem Auffahrunfall – auch versicherungsrechtliche Folgen können drohen

Erhalten Sie einen Strafbefehl wegen Unfallflucht oder werden Sie verurteilt, so sind Sie gegenüber der Versicherung weniger schutzwürdig, denn Sie haben die Obliegenheit verletzt, zur Aufklärung des Versicherungsfalles beizutragen. Die Folge: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt zwar für den Schaden des Unfallopfers auf; sie holt sich das Geld jedoch zumindest teilweise von Ihnen zurück. Haben auch Sie einen Schaden erlitten, müssen Sie diesen meist selbst tragen. Das gilt selbst dann, wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, denn diese ist im Falle einer bewiesenen Fahrerflucht in der Regel nicht zur Zahlung verpflichtet

Führt die Fahrerflucht zu einer Höherstufung in der Kfz-Versicherung?

Eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung ist nur zu befürchten, wenn vorsätzlich gegen die Aufklärungspflicht verstoßen wurde. Wer sich also in dem Wissen, dass seine Personalien nicht festgestellt werden können von einem Unfallort entfernt riskiert eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung.

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Wie verhalte ich mich, wenn ich vergeblich gewartet habe um keine Strafe wegen Fahrerflucht zu riskieren?

Haben Sie vergeblich eine angemessene Zeit auf den Geschädigten oder eine andere feststellungsbereite Person gewartet, dürfen Sie den Unfallort verlassen. Um keine Geldbuße zu riskieren, sollten Sie allerdings – wie Marco – Ihren Namen und Ihre Anschrift hinterlassen. Wichtig: Nachdem Sie den Unfallort berechtigt verlassen haben, sind Sie verpflichtet, die Feststellungen zu Ihrer Person und Ihrer Unfallbeteiligung nachträglich zu ermöglichen, indem Sie sich bei der Polizei melden – und zwar unverzüglich, also möglichst sofort bzw. sobald es die Umstände erlauben. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, erfüllen Sie ebenfalls den Tatbestand der Unfallflucht.

Wie lange muss ich an der Unfallstelle verweilen um mich keine Strafe wegen Fahrerflucht zu riskieren?

Verletzung am Bein
Um den Vorwurf der Fahrerflucht zu vermeiden muss eine angemessene Zeit gewartet oder die Polizei verständigt werden.

Auch wenn Sie in einer verkehrsberuhigten Gegend ein parkendes Auto oder sonstiges fremdes Eigentum beschädigen und sicher sind, dass so bald niemand vorbeikommen wird: Sie sind zunächst verpflichtet, an der Unfallstelle zu warten. Wie lange, hängt von vielen Faktoren ab: der Schwere des Unfalls bzw. der Höhe des verursachten Schadens, der Tageszeit und Witterung und der Verkehrsdichte. Sofern durch den Unfall kein Mensch zu Schaden gekommen ist, werden Sie mit 30 Minuten Wartezeit meist auf der sicheren Seite sein.

Auf wen muss ich warten um mich nicht dem Verdacht der Fahrerflucht auszusetzen?

Sie müssen nicht unbedingt auf den Geschädigten selbst warten. Auch ein Polizist kann die nötigen Feststellungen treffen oder eine Person, die bereit ist, Ihre Angaben dem Geschädigten zu übermitteln (z. B. Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn des Geschädigten).

Bei Fahrerflucht immer einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz
Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz

Nach einem Unfall mit Fahrerflucht sollten Sie es nicht dem Zufall überlassen, wann und in welcher Höhe die gegnerische Versicherung in die Regulierung des Schadens eintritt. Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.

Gregor Samimi ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in 12203 Berlin-Steglitz, Hortensienstraße 12 A. Telefon: 030 8860303.

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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