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Kfz-Diebstahl: „Teilkasko-Versicherung zahlt nicht?“

Aktualisierungsdatum: 22.03.2019, 17:35 Uhr.

Kfz-Diebstahl – Rechtsanwalt Gregor Samimi, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Berlin hilft weiter.

KFZ-Diebstahl – „Teilkasko-Versicherung zahlt nicht?“

Auto Einbruch, Diebstahl und Entschädigung in der Teilkasko-Versicherung – Wird Ihr Kraftfahrzeug oder konkret Ihr Auto, Ihr Motorrad oder Ihr Roller gestohlen, so ist dies ärgerlich genug. Aber es könnte noch schlimmer kommen. Kfz-Diebstahl ist für Versicherer ein Dauerthema. Hier und da weigern sich die Versicherungen den Versicherungsfall – also den Diebstahl – anzuerkennen oder die vereinbarte Entschädigung zu leisten. Nicht selten lässt die Regulierung des Schadens auf sich warten. Man hat das Gefühl, die Bearbeitung der Angelegenheit wird verschleppt.

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Im Schadensfall in der Teilkaskoversicherung nicht verunsichern lassen

Lassen Sie sich von den Fragen in der Schadensmeldung nicht ins Bockshorn jagen, also nicht in die Enge treiben, einschüchtern, verunsichern oder auf eine falsche Fährte locken. Bleiben Sie bei der Wahrheit. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, bevor Sie die Schadensmeldung absenden. Machen Sie in der Aufregung nicht leichtfertig sich widersprechende Angaben. Lassen Sie sich frühzeitig fachanwaltlich beraten!

Diebstahl in der Kaskoversicherung – Häufigste Fragen

Was muss ich nach einem Diebstahl in der Kaskoversicherung tun?

Sie müssen den Diebstahl in der Teilkaskoversicherung unverzüglich schriftlich Ihrer Versicherung melden. Grundsätzlich ist dafür eine Anzeige bei der Polizei nötig soweit die Versicherungsbedingungen dies so vorsehen. Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, müssen Sie zudem den Leasinggeber oder die finanzierende Bank informieren.

Was muss ich bei der Schadensmeldung in der Teilkaskoversicherung beachten?

Bei der Schadensmeldung an Ihre Versicherung treffen Sie verschiedene Verpflichtungen auch Obliegenheiten genannt. Verletzen Sie diese Obliegenheiten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

Bei dem Diebstahl von Kfz oder auch Motorrädern in der Teilkaskoversicherung etc. ist bei der Schadensmeldung daher dringend beispielsweise darauf zu achten,

  • keinen falschen Kilometerstand anzugeben, denn der Versicherer könnte sich auf eine arglistige Täuschung berufen.
  • Ebenfalls für den Versicherungsschutz äußerst gefährlich ist das Verschweigen von Vorschäden, besonders wenn sie nicht vorher vollständig fachmännisch repariert worden sind.
  • Auch die Frage nach Schlüsseln und Zweitschlüsseln sowie nachgemachten Schlüsseln ist dringend richtig zu beantworten. Fehlerhafte Angaben führen hier in der Regel zu Leistungskürzungen oder sogar zum Der Versicherer lässt in aller Regel Gutachten anfertigen, um zu überprüfen, ob ein Schlüssel dupliziert oder manipuliert wurde oder nicht.

Im Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 23.02.2015 heißt es dazu wörtlich:

Zwar geht im Zusammenhang mit den Fahrzeugschlüsseln das Interesse des Versicherers bei einem gemeldeten Fahrzeugdiebstahl regelmäßig dahin, alle vom Hersteller ausgelieferten und noch vorhandenen Fahrzeugschlüssel sachverständig untersuchen zu lassen, unter anderem darauf, ob Kopierspuren vorhanden sind, was auf das Fertigen von Nachschlüsseln deutet und weitere Nachforschungen nach sich zieht. Darüber hin aus ist für den Versicherer generell wichtig, prüfen zu können, ob alle Schlüssel vorhanden sind, weil das Fehlen eines Schlüssels Hinweise darauf geben kann, dass dieser einem Dritten zur Verfügung gestellt worden ist, damit er das Fahrzeug – zur Vortäuschung eines Diebstahls – von seinem Standort verbringt

Darüber hinaus wird der Teilkaskoversicherer den Transponder eines elektronischen Schlüssels auslesen. Ebenso wichtig ist es, dass Sie den ursprünglichen Kaufpreis des Autos wahrheitsgemäß, auch unter Berücksichtigung von eventuellen Rabatten oder Sonderangeboten angeben. Wer hier die Unwahrheit sagt, riskiert die Versicherungsleistung oder muss sich mit einer Quote zufrieden geben.

Die Sie treffenden Obliegenheiten sind vielfältig und häufig kompliziert. Um Fehler bei der Schadensmeldung in der Kaskoversicherung zu vermeiden, raten wir Ihnen daher dringend, sich frühzeitig fachanwaltlich beraten zu lassen.

Meine Teilkaskoversicherung verlangt von mir einen Zeugen. Was soll ich tun?

Einbruch in ein Auto, doch nicht immer will die Versicherung auch zahlen.
Kfz-Diebstahl: Eigentlich sollte die Versicherung den Schaden ersetzen. Doch es kommt hier und da zu Meinungsverschiedenheiten.

Grundsätzlich benötigen Sie zunächst keinen Zeugen. Die Gerichte stellen in der Regel keine allzu hohen Anforderungen an den Beweis eines Diebstahls, denn normalerweise geschieht er heimlich. Würde man von Ihnen den Vollbeweis des Diebstahls verlangen, so wäre die Versicherung für Sie oftmals wertlos. Der Nachweis der Entwendung wird daher dann als erbracht angesehen, wenn Sie ein Mindestmaß an Tatsachen vortragen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme des versicherten Fahrzeugs gegen Ihren Willen zulassen (Abstellen des Fahrzeugs an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden). Diese Beweiserleichterung setzt allerdings einen redlichen Versicherungsnehmer voraus. Kann der Kaskoversicherer Umstände darlegen und beweisen, die das vorausgesetzte Vertrauen in Ihre Redlichkeit erschüttern (strafrechtliche Vorbelastungen, Widersprüche in der Darstellung gegenüber Polizei und Versicherung usw.), muss von Ihnen der Vollbeweis für die Tatsache des Diebstahls angetreten werden.

Daher gilt: Seien Sie unbedingt ehrlich und verstricken Sie sich nicht in Widersprüche. Fingieren Sie keine Zeugen und tätigen Sie keine widersprüchlichen Angaben zu Zeit und Ort des Diebstahls etc. Vermeiden Sie alles, was Ihre Redlichkeit erschüttern könnte. Oft geschieht dies aus Zeitnot oder Bequemlichkeit, ohne sich dabei was zu denken.

Werde ich in der Teilkaskoversicherung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft?

Der Diebstahl eines Kfz ist ein Teilkaskoschaden. Hier findet keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse statt. Nur bei einem Vollkaskoschaden, also z.B. bei einem selbst verursachten Schaden, findet eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse statt.

Die Polizei hat das Kfz oder Teile davon wieder gefunden. Was ist zu tun?

In der Regel informiert die Polizei lediglich den Versicherungsnehmer über den Fund, nicht aber die Versicherung. Nach den Versicherungsbedingungen sind Sie verpflichtet, den Versicherer unverzüglich zu informieren. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

Wie lange muss ich auf die Auszahlung der Entschädigung in der Teilkaskoversicherung warten?

Pkw-Diebstahl und Einbruch in den Pkw
Einbruchsschaden an einem Pkw und Diebstahl des Navigationsgerätes.

Bis die Ermittlungen des Versicherers abgeschlossen sind. Gemäß § 14 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Geldleistungen des Versicherers „fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen.“ Allerdings kann der Versicherte gemäß § 14 Absatz 2 VVG Abschlagzahlungen beanspruchen: „Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat […] .

Muss mir die Teilkaskoversicherung die Entschädigungsleistung verzinsen?

Die vom Versicherer zu zahlende Entschädigung ist gemäß § 91 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles für das Jahr mit 4 Prozent zu verzinsen.

Meine Teil-Kaskoversicherung weigert sich den Diebstahl schaden zu zahlen – Was nun?

Einbruch in den Wagen
Mitunter weigert sich die Versicherung den Schaden zu übernehmen wenn Unstimmigkeiten zu Tage treten.

Bis vor einigen Jahren galt das „Alles-oder-nichts-Prinzip“, nach dem ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Versicherungsnehmers die volle Leistungsfreiheit des Versicherungsgebers zur Folge hatte. Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2007 wurde dieses Prinzip durch ein abgestuftes Modell nach dem Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers (sog. Quotenregelung) ersetzt. Eine vollständige Leistungsverweigerung ist nun nur noch bei vorsätzlichem Handeln möglich. Selbst eine teilweise Leistungskürzung darf Ihre Versicherung jedoch nur dann vornehmen, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.

Aufgrund der vertraglichen Risikoverteilung gilt die sog. Beweiserleichterung. Das bedeutet: „Der Versicherungsnehmer braucht zunächst nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Diebstahls ergibt. Das ist dann gegeben, wenn Tatsachen feststehen, die das äußere Bild eines Diebstahls ergeben. Es genügt daher, dass der Versicherungsnehmer beweist, dass das versicherte Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht mehr aufgefunden wurde. Gelingt dem Versicherungsnehmer dieser Beweis, ist von einem Diebstahl auszugehen, wenn nicht Tatsachen feststehen, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit ergibt, dass der behauptete Diebstahl vorgetäuscht ist. Beweisbelastet für das Vorliegen derartiger Umstände ist der Versicherer“ so das Landgericht Neuruppin in seinem Urteil vom 23.02.2015.

Fazit: Nach dem Diebstahl ist oft vor dem Streit mit dem Versicherer. Sie sollten die komplizierten Fragebögen nicht allein und sehr gewissenhaft ausfüllen. Prüfen Sie die Angaben gegenüber der Polizei damit ab und holen Sie sich kompetente Hilfe. Fertigen sie sich Kopien. Ihr Fachanwalt weiß, was zu tun ist. Nur er bekommt Akteneinsicht und kann zudem Schadenersatzansprüche gegen die eventuell ermittelten Täter für Sie prüfen.

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Wann greift meine Rechtsschutzversicherung beim Diebstahl in der Teilkaskoversicherung?

Die Rechtsanwaltsvergütung wird in der Regel durch die Rechtsschutzversicherung übernommen, soweit die Teilkasko-Versicherung die Regulierung des Schadens verschleppt hat oder es ablehnt, in die Regulierung des Schadens einzutreten.

Welche Unterlagen werden vom Anwalt benötigt, um den Schaden in der Teilkaskoversicherung beurteilen zu können?

Üblicherweise benötigt man unter anderem den

  1. Versicherungsschein,
  2. die Versicherungsbedingungen,
  3. den Versicherungsantrag,
  4. die Schadensmeldung
  5. und den Kaufvertrag
  6. die Leasingbedingungen oder den

Was können Autobesitzer im Vorfeld tun, um einen Diebstahl zu vermeiden?

Haben Autobesitzer Angst, dass ihr Fahrzeug entwendet wird können sie es durch Sicherung des Gangwahlhebels oder eine Lenkradkralle sichern. Täter werden meist davon abgeschreckt, dass der Diebstahl zu lange dauern könnte. Auch ist es von Vorteil das Fahrzeug an einem Platz mit Videoüberwachung abzustellen, da dies ebenfalls eine abschreckende Wirkung haben kann. Auch die Installation von Alarmanlagen hat in der Vergangenheit zugenommen und kann die Täter dazu bringen, von ihrem Plan abzulassen.

Der Versicherungsombudsmann e.V. als Schlichtungsstelle

Aus der anwaltlichen Praxis heraus kann berichtet werden, dass die Einschaltung des Versicherungsombudsmanns e.V. nicht immer von Erfolg gekrönt ist. In einem konkreten Beispiel teilte der Versicherungsombudsmann mit: “ […] Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Samimi, im Ergebnis stehen mir daher keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, den Versicherer im Sinne Ihres Mandanten anzuhalten. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Die Bewertung im Ombudsmannverfahren muss ich allerdings auf eine objektive und gesicherte Grundlage stützen. Die Beweislastverteilung und das Bestreiten des Versicherers kann ich deshalb auch nicht unberücksichtigt lassen.“ Schreiben des Ombudsmann zur Beschwerde vom 19.06.2017: Kfz-Diebstahl-Teilkasko-Versicherungsombudsmann

Landgericht Hamburg weist die Klage eines Geschädigten ab

Ein beispiel aus der Praxis zeigt, wie falsche Angaben zur Fahrleistung des Fahrzeuges zum Verlust des Entschädigungsanspruches führen können. Insoweit kann auf die Urteilsgründe Bezug genommen werden: Pkw-Diebstahl-Urteil-Landgericht Hamburg.

Keyless-Go System – „Wie kann ich mich vor einem Auto-Diebstahl schützen?“

Diebstahl des Autos
Keyless-Go und Autodiebstahl ist weit verbreitet, da immer noch Sicherheitslücken bestehen.

Das Keyless-Go-System ist eine moderne Sonderausstattung bei Neuwagen. Viele Kunden zahlen einen erheblichen Aufpreis von bis zu 1.000 Euro und mehr. Es öffnet mitunter nicht nur den Fahrzeughaltern die Autotüren, sondern offenbar auch jedem Autodieb, der mit entsprechender Technik ausgestattet ist. Mehr Informationen finden Sie in unserem Magazin.

Brandschaden nach Diebstahl des Fahrzeuges

Mitunter wird das entwendete Fahrzeug nach dem Diebstahl des Schadens in Brand gesetzt. Auch für diesen Fall ist das Fahrzeug über die Kfz-Teilkaskoversicherung versichert. Insoweit liegen zwei versicherte Schäden vor, wie die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom … vor Augen führt. In dem konkreten Fall wurde der Anspruch auf die Entschädigung nach der Entwendung des Fahrzeuges abgewiesen, weil es dem Anspruchsteller nicht gelang, den Diebstahl des Fahrzeuges auch glaubhaft zu beweisen. Dagegen wurde der Anspruch auf Entschädigung aus dem Brandereignis zugesprochen. Vergleich Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.02.2019 zum Aktenzeichen 9 O 342/17.

Kfz-Pkw-Diebstahl-Brand-Teilkaskoversicherung-Urteil-Anwalt

In Brand gesetzter Pkw
Gelöschte Pkws nach Brandanschlag

Weitergehende Informationen zum Thema Kfz-Diebstahl

Urteile zum Thema Diebstahl des Pkw in der Teilkaskoversicherung

Immer einen Fachanwalt hinzuziehen

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz
Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht,  oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

1 Kommentar zu „Kfz-Diebstahl: „Teilkasko-Versicherung zahlt nicht?““

  1. Anton Schneider

    Gut zu wissen, dass ein KFZ-Gutachten genutzt wird, um zu überprüfen, ob der Schlüssel geklaut oder dupliziert wurde. Interessant, dass die Teilkaskoversicherung das nicht zahlt, obwohl es sich nicht um Eigenverschuldung handelt. Da könnte meiner Meinung nach definitiv was gemacht werden.

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