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Verkehrsrechtsschutz Test im Finanztest 2019: „Nicht nur für Autofahrer“

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Verkehrsrechtsschutzversicherung im Finanztest 2019: „Nicht nur für Autofahrer“

Herausgegeben von: Rechtsanwalt Gregor Samimi, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin. 

Aktualisiert am 01.02.2021, 18,30 Uhr.

Lesedauer: 00:06:22 Minuten.

Karsten D. war auf seiner Motorrad auf dem Weg zur Arbeit, als er mit seiner Harley Davidson die Kreuzung Gardeschützenweg Ecke Moltkestraße in Berlin-Steglitz bei Grün überqueren wollte und von einem anderen Pkw erfasst wurde. Durch den Aufprall wurde er schwer verletzt und brach sich Nase, Kiefer und Jochbein. Außerdem verlor er einige Zähne und litt fortan unter Kopfschmerzen. Doch das Schlimmste war für den Biker der zermürbende Rechtsstreit, der nun folgte. Denn der Haftpflichtversicherer des Kradfahrers bestritt, dass alle Verletzungen vom Unfall herrührten, und für die medizinischen Gutachten, die den Beweis hätten liefern können, hätte er 5.000 Euro Vorschuss an das Landgericht Berlin zahlen müssen. Da ihm das Risiko zu hoch war, ließ er sich am Ende auf einen Vergleich ein, der ihm lediglich ein kleines Schmerzensgeld zusprach und einen finanziellen Ausgleich für Folgeschäden ausschloss. Anders wäre die Sache wohl ausgegangen, wenn Delbrück eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung unterhalten hätte. Diese hätte nahezu alle Kosten der Rechtsvertretung übernommen, einschließlich der 5.000 Euro für die Sachverständigen-Gutachten. In diesem Beitrag erfahren Sie, ob es sich lohnt, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.

Stiftung Warentest: „Nicht nur für Autofahrer“

Davon, dass sich die Investition lohnt, ist auch die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest (1/2019, Seite 28 ff.) überzeugt. „Verkehrsrechtsschutz ist eine sinnvolle Versicherung – nicht nur für Autofahrer“, stellen die Tester fest. Untersucht wurden anhand von fünf Modellfällen 130 Tarife von 34 Rechtsschutzversicherungen. „Verkehrsrechtsschutz. Die Versicherung ist sinnvoll, auch ohne eigenes Fahrzeug. Sie zahlt für Anwalt, Gericht und Gutachter bei Streit im Verkehr“, bringt es der Beitrag es auf den Punkt. Auch wenn Park- und Halteverstöße meist nicht versichert sind, leistet die Versicherung gute Dienste, u.a. auch für Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer oder Insassen.

Preis-/Leistungsverhältnis bei Verkehrsrechtsschutz-Policen ausgesprochen gut

23 Tarife sind sehr gut, 22 gut. Sehr gute Tarife für Allein­stehende und Familien gibt es schon ab 70 Euro im Jahr – ohne Selbst­behalt“, sagt Finanztest. Die Tabellen mit sämtlichen getesteten Tarifen für Familien ohne Fahr­zeug oder mit mehreren Fahr­zeugen sowie für Allein­stehende mit und ohne Fahr­zeug. Auch die untersuchten Tarife für Familien mit einem Fahr­zeug können Sie dem Link folgend kostenlos abrufen.

Ab 70 Euro Jahresbeitrag und ohne Selbstbehalt sind Tarife für Alleinstehende mit einem Fahrzeug zu haben. So der Tarif  der wgv-himmelblau mit dem Testurteil SEHR GUT (1,5). Und Familienversicherungen für ein einzelnes Fahrzeug und ohne Selbstbehalt gibt es ab 70 Euro pro Jahr beispielsweise bei der wgv-himmelblau /Testurteil SEHR GUT (1,5).

Als Gegenleistung werden fast alle Kosten für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich Verkehr übernommen: Die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Verkehrsstraftaten, die Vertretung bei Bußgeldverfahren oder im Vertrags- und Sachenrecht, wie zum Beispiel bei Ärger nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens oder aktuell bei Gewährleistungsansprüchen nach dem Kauf eines Diesel-Fahrzeuges. Nutzer von Carsharing-Fahrzeugen sollten darauf achten, dass auch möglicher Ärger durch den Gebrauch eines Mietwagens versichert ist. Versichert sind der Halter des Autos und seine Familie nicht nur als Autoinsassen, sondern auch als Fußgänger, Radfahrer oder Mitfahrer der öffentlichen Verkehrsmittel, und auch, wer kein Auto besitzt, kann sich versichern lassen.

Übernommen werden die Kosten für den eigenen Anwalt in der außergerichtlichen und der gerichtlichen Auseinandersetzung und auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichts- und Gutachter kosten.

Rechtsanwalt Gregor Samimi im Videointerview zum Thema Verkehrsrechtsschutzversicherung

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Berechnung der Anwalts- und Gerichtkosten bei einem Gegenstandswert von 1.000 Euro

Wie hoch diese Kosten sein können, illustriert Finanztest auf Seite 30 anschaulich: Wer zum Beispiel auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro klagt und verliert, müsste nach der ersten Instanz 770 Euro zahlen, nach der zweiten Instanz 1.560 Euro und nach der dritten Instanz 2.600 Euro. Im Einzelnen stellt sich das Prozessrisiko wie folgt dar:

Quelle: http://rvg.pentos.ag/

Finanztest: Viele Verkehrsrechtsschutz-Tarife sind gut oder sehr gut

Erfreulich: Beim Abschluss einer Versicherung kann der Verbraucher nach Einschätzung von Finanztest nicht viel falsch machen. Finanztest hat 130 Verkehrsrechtsschutztarife von 34 Rechtsschutzversicherern getestet. Von den getesteten Tarifen schnitten 23 mit sehr gut und 22 mit gut ab.

„Sehr gut in allen Modelfällen abgeschlossen haben

Weniger gut: Das Regulierungsverhalten mancher Rechtsschutzversicherer

Die meisten Anwältinnen und Anwälte würden dieser Einschätzung wohl grundsätzlich zustimmen, denn auch für sie ist die Kostenübernahme Sicherheit durch Versicherungen von Vorteil – zumindest in den meisten Fällen. Denn zum Nachteil wird die Zusammenarbeit mit dem Versicherer, wenn dieser versucht, sich um die Übernahme der Kosten zu drücken.

Der RSV-BLOG

Wie groß der Frust über das Regulierungsverhalten einiger Versicherer unter den Anwälten ist, lässt sich dem Rechtsschutzversicherer Blog, kurz RSV-Blog (www.rsv-blog.de) entnehmen. Dort berichten Anwälte zum Beispiel von Versuchen der Versicherer, die Gebühren des Anwalts nicht voll zu übernehmen, oder den Versicherungsnehmer auf einen günstigeren Kooperationsanwalt/Vertrauensanwalt des Versicherers hinzuweisen. So berichtet „RA S.“ von internen Arbeitsanweisungen in manchen Versicherungen, wonach bei jeder Rechnung grundsätzlich „nachzuregulieren“ sei, und „Nils K.“ vermutet hinter manchem Verhalten der Versicherer eine Strategie, „durch „Querulanz“ aus der Leistung herauszukommen bzw. ggf. durch diese Querulanz ihren Versicherungsnehmer auf einen anderen Rechtsanwalt zu steuern.

Finanztest: So beurteilen Anwälte Rechtsschutzversicherungen

 In der Ausgabe 8/2018 veröffentlichte Finanztest ein Stimmungsbild unter den befragten Anwältinnen und Anwälten und wollte von Ihnen wissen, mit welchen Rechtsschutzversicherern sie in den letzten zwölf Monaten am häufigsten zu tun hatten und welche Erfahrungen sie gemacht haben. 315 Anwältinnen und Anwälte (allesamt Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins) nahmen an der Untersuchung teil.

Finanztest Stimmungsbild in der Rechtsschutzversicherung
Finanztest (8/2018): So beurteilen Anwälte Rechtsschutzversicherungen

Als weitere Entscheidungshilfe kann daher die Zufriedenheit der Rechtsanwälte mit den Versicherungen dienen, denn sie haben täglich mit den Versicherungen zu tun und können beurteilen, welches Unternehmen unkompliziert Rechtsschutz gewährt und wer eher zögerlich zahlt.

So stimmen Anwälte über die Rechtsschutzversicherungen ab
Karikatur Rechtsschutzversicherungen Beauty Contest. Karikatur: Mit bestem Dank an Philipp Heinisch www.kunstundjustiz.de/

Auch Julia von Seltmann, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer, berichtet, es gäbe punktuell Hinweise von Anwälten, dass das Regulierungsverhalten schwierig sei und einige Rechtsschutzversicherer die Gebühren kürzten. Außerdem versuchten die Versicherer vielfach, die Beauftragung des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer zu steuern, indem Empfehlungen abgegeben würden. „In einigen Fällen könnte dadurch das Recht auf freie Anwaltswahl eingeschränkt sein“, meint von Seltmann.

Beschwerde Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für 2017 in der Sparte Rechtsschutzversicherung

Bei der Suche nach der besten Versicherung helfen neben Studien der Stiftung Warentest auch Beschwerde-Statistiken wie die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Hier können sich Interessierte darüber informieren, welches Unternehmen in den letzten Jahren bei seinen Kunden für besonders viel oder besonders wenig Ärger sorgte. 

Reg. Nr. Name des Versicherungsunternehmens Bestand 31.12.2010 Beschwerden 2010 Bestand 31.12.2016 Beschwerden 2017
5826 ADAC-RECHTSSCHUTZ 2.590.810 5 2.223.536 9
5809 ADVOCARD RS. 1.483.049 56 1.523.449 34
5312 ALLIANZ VERS. 2.449.048 59 2.421.395 37
5405 ALTE LEIPZIGER VERS. 427.404 67 333.977 24
5800 ARAG ALLG. RS 1.378.643 60   1
5455 ARAG SE   5 1.446.227 91
5801 AUXILIA RS 506.243 11 543.511 8
5838 BADISCHE RECHTSSCHUTZ 159.142 4 169.531 3
5310 BAYER. BEAMTEN VERS.   12   2
5098 BRUDERHILFE SACH. AG 100.308 4 90.558 3
5831 CONCORDIA RS 411.068 21 421.488 7
5340 CONTINENTALE SACHVERS 86.518 5 126.329 4
5802 D.A.S. ALLG. RS 2.827.677 91   1
5343 DA DEUTSCHE ALLG. VER.       1
5311 DBV DT. BEAMTEN-VERS.   1    
5549 DEBEKA ALLGEMEINE 358.238 6 426.865 7
5803 DEURAG DT. RS 1.150.144 63 1.218.523 48
5513 DEVK ALLG. VERS.   1    
5829 DEVK RECHTSSCHUTZ 1.047.209 8 1.107.762 31
5129 DFV DEUTSCHE FAM. VERS   3    
5834 DMB RECHTSSCHUTZ 799.885 15 800.305 5
5472 ERGO VERSICHERUNG     2.098.404 33
5365 GVO GEGENSEITIGKEIT       4
5365 GEGENSEITIGKEIT VERS.   1    
5858 GOTHAER ALLGEMEINE AG   1    
5512 HDI-GERLING FIRMEN . 3    
5827 HDI-GERLING RECHT. 478.950 16    
5096 HDI GLOBAL SE     5.864 1
5818 HUK-COBURG RS 1.545.882 19 1.715.189 15
5086 HUK24 AG   3 119.749 4
5573 IDEAL VERS.   1   1
5401 ITZEHOER VERSICHERUNG   3    
5812 JURPARTNER RECHTSSCHU.   1    
5534 KS VERSICHERUNGS AG   1    
5815 LVM RECHTSSCHUTZ 724.180 11 786.123 8
5402 LVM SACH   1    
5412 MECKLENBURG. VERS. 142.439 2 145.673 3
5334 MEDIENVERS. KARLSRUHE   1    
5805 NEUE RECHTSSCHUTZ 412.213 14 450.660 16
5426 NÜRNBG. ALLG.       1
5813 OERAG RECHTSSCHUTZ 1.339.565 29 1.798.370 39
5438 R+V ALLGEMEINE VERS.   4 778.360 12
5836 R+V RECHTSSCHUTZ 664.569 3    
5807 ROLAND RECHTSSCHUTZ 1.289.111 44 1.723.026 47
5400 VGH LAND.BRAND.HAN.     208.498 3
5125 SIGNAL IDUNA ALLG.   1    
5459 UELZENER ALLG. VERS.   1    
5093 WESTF. PROV. VERS. AG   1    
5525 WGV-VERSICHERUNG 424.299 17 427.632 16
5479 WÜRTT. GEMEINDE- VERS.   1   1
5783 WÜRTT. VERS. 641.807 16 689.752 10

Beschwerde Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für 2018 in der Sparte Rechtsschutzversicherung

Reg-Nr. Name  Bestand  Beschwerden
5086 HUK24 AG               128.550   2
5312 ALLIANZ VERS.           2.450.089   26
5319 BAYER. HAUSBESITZER  k.A.  1
5338 CONCORDIA VERS.               484.604   7
5340 CONTINENTALE SACHVERS               130.817   4
5343 DA DEUTSCHE ALLG.VER.  k.A.  3
5400 VGH LAND.BRAND.HAN.               211.424   1
5401 ITZEHOER VERSICHERUNG  k.A.  14
5402 LVM SACH               803.470   5
5405 ALTE LEIPZIGER VERS.               298.571   15
5412 MECKLENBURG. VERS.               148.779   3
5438 R+V ALLGEMEINE VERS.               788.965   5
5472 ERGO VERSICHERUNG           2.010.411   57
5513 DEVK ALLG. VERS.  k.A.  1
5521 HUK-COBURG-ALLG. VERS  k.A.  1
5525 WGV-VERSICHERUNG               426.173   15
5549 DEBEKA ALLGEMEINE               436.033   5
5573 IDEAL VERS.  k.A.  2
5783 WÜRTT. VERS.               699.482   7
5800 ARAG SE           1.495.840   78
5801 AUXILIA RS               565.742   30
5803 DEURAG DT. RS           1.200.354   65
5805 NEUE RECHTSSCHUTZ               413.724   12
5807 ROLAND RECHTSSCHUTZ           1.712.665   48
5809 ADVOCARD RS           1.429.071   67
5813 OERAG RECHTSSCHUTZ           1.866.431   53
5818 HUK-COBURG RS           1.755.274   18
5826 ADAC-RECHTSSCHUTZ           2.144.564   12
5829 DEVK RECHTSSCHUTZ           1.130.779   33
5834 DMB RECHTSSCHUTZ               801.562   20
5838 BADISCHE RECHTSSCHUTZ               172.634   4

Quelle: www.bafin.de

Rechtsschutzversicherung und Diesel Abgasskandal

Was das Rechtsschutzversicherungsversprechen im Einzelfall wert sein kann, zeigt der Diesel Abgasskandal im Zusammenhang mit dem Einsatz der sogenannten Schummelsoftware recht anschaulich. Im Rahmen der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber den Autobauern musste die eine oder andere Rechtsschutzversicherung erst durch die Gerichte landauf, landab zu der Übernahme des Deckungsschutzes verurteilt werden. Die Stiftung Warentest hat hierzu recht anschaulich verschiedene gerichtliche Entscheidungen zusammengetragen und hierzu berichtet. 

Zu einem konkreten Fall führen die Warentester auf ihrer Internetseite unter anderem wie folgt aus:

„Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechts­verfolgung gegen­über dem VW-Konzern und dem Vertrags­händler zu tragen. Außerdem muss sie die Klägerin von den Kosten des Stich­entscheids durch die Anwälte der Klägerin frei­stellen. Die Mitteilung der Deckungs­verweigerung habe irreführende Informationen enthalten und nicht deutlich genug auf die Möglich­keit eines Gutachter­verfahrens hingewiesen. Das Rechts­schutz­bedürfnis des Klägers habe allein schon deshalb als anerkannt zu gelten, urteilte das Land­gericht Düssel­dorf. Die Arag legte Berufung ein. Nachdem das Ober­landes­gericht Düssel­dorf darauf hingewiesen hatte, dass das Rechts­mittel keine Aussicht auf Erfolg hat, nahm das Unternehmen die Berufung zurück. Das Urteil des Land­gerichts in der Sache ist jetzt rechts­kräftig.“

Vergleiche: Ober­landes­gericht Düssel­dorf, (Hinweis-)Beschluss vom 21.09.2017 Aktenzeichen: I-4 U 87/17, Vorinstanz: Land­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 09.03.2017. Aktenzeichen: 9 O 157/16.

Rechtsschutzversicherungen sind immer mal wieder Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung vor Gericht Karikatur: Mit bestem Dank an Philipp Heinisch www.kunstundjustiz.de/

*Namen von der Redaktion geändert

Weiterführende Links

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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